Rechtsprechung
BGH, 22.06.1995 - III ZR 18/95 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Deutsches Notarinstitut
BSHG § 90
Überleitung eines Leibrentenanspruchs auf den Sozialhilfeträger auch hinsichtlich Wertsicherung möglich - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Sozialhilfeträger - Überleitung vertraglicher Leibrentenansprüche - Übergang des Anpassungsverlangens - Steigerung des Lebenshaltungskostenindexes
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BSHG § 90
Rechte des Sozialhilfeträgers bei übergeleiteten Leibrentenansprüchen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BSHG § 90
Rechtsstellung des Trägers der Sozialhilfe nach Überleitung vertraglicher Leibrentenansprüche; Anpassung an den Lebenshaltungskostenindex - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1995, 2790
- MDR 1996, 213
- NVwZ 1995, 1245 (Ls.)
- DNotZ 1996, 645
- VersR 1995, 1256
- WM 1995, 1691
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 21.06.1985 - V ZR 134/84
Angemessenheit einer Nachfrist; Bemessung der Frist bei Schwierigkeiten der …
Auszug aus BGH, 22.06.1995 - III ZR 18/95
Hierzu gehört zum Beispiel die Befugnis, den Schuldner zur Leistung aufzufordern, ihn zu mahnen und auf Leistung zu verklagen sowie ihm unter Ablehnungsandrohung eine Nachfrist zu setzen (vgl. BGH Urteil vom 21. Juni 1985 - V ZR 134/84 - WM 1985, 1106 (1107)). - BGH, 18.03.1992 - XII ZR 1/91
Unterhaltsansprüche ehelicher und nichtehelicher Kinder - Geltendmachung …
Auszug aus BGH, 22.06.1995 - III ZR 18/95
Wird der Klage eines Sozialhilfeträgers aufgrund nach § 90 BSHG übergeleiteter, künftig fällig werdender Ansprüche stattgegeben, so ist die Bedingung der Überleitung, daß er künftig Sozialhilfeleistungen in Höhe der zugesprochenen Beträge ohne Unterbrechung von mehr als zwei Monaten erbringt, in die Urteilsformel aufzunehmen; die Erteilung der Vollstreckungsklausel setzt dann den Nachweis des Sozialhilfeträgers voraus, daß die Bedingung eingetreten ist, daß er also die Verurteilung erreichende Unterhaltsleistungen laufend erbracht hat (BGH Urteil vom 18. März 1992 - XII ZR 1/91 - BGHR BSHG § 90 Überleitungsumfang 2). - BVerwG, 10.05.1990 - 5 C 63.88
Überleitung auf den Sozialhilfeträger - Tod des Berechtigten - Hilfeempfänger - …
Auszug aus BGH, 22.06.1995 - III ZR 18/95
§ 90 BSHG dient der Durchsetzung des Nachrangs der Sozialhilfe (§ 2 Abs. 1 BSHG), indem er dem Träger der Sozialhilfe ein rechtliches Instrumentarium zur Verfügung stellt, das ihn in die Lage setzt, durch Eintritt in die Gläubigerposition den vom Gesetz gewollten Vorrang der Verpflichtungen anderer, die dem Hilfeempfänger die erforderliche Hilfe hätten gewähren können, nachträglich wiederherzustellen (BVerwGE 85, 136 (137)).
- BVerwG, 26.11.1969 - V C 54.69
Klage gegen eine Überleitungsanzeige hinsichtlich eines sich aus einem Testament …
Auszug aus BGH, 22.06.1995 - III ZR 18/95
Wie bei gesetzlichen Unterhaltsansprüchen bewirkt die Überleitung bei einem Leibrentenanspruch allerdings nicht den Übergang des Stammrechts selbst (vgl. BVerwGE 34, 219 (225)). - BVerwG, 21.09.1989 - 5 C 15.86
Begrenzung auf bürgerlich-rechtliche Unterhaltsansprüche - Nichteheliches Kind - …
Auszug aus BGH, 22.06.1995 - III ZR 18/95
Diese Ansprüche sind keine Unterhaltsansprüche i. S. des § 91 BSHG, weil sie unabhängig von der Bedürftigkeit der Berechtigten und der Leistungsfähigkeit des Verpflichteten bestehen (vgl. BVerwGE 82, 319 (322)). - BGH, 01.07.1987 - IVb ZR 74/86
Unterhalt für Vergangenheit bei Überleitung des Unterhaltsanspruchs auf den …
Auszug aus BGH, 22.06.1995 - III ZR 18/95
Er unterliegt der nämlichen rechtlichen Beurteilung wie ohne die Überleitung, soweit das Gesetz keine besonderen Regelungen trifft (BGH Urteil vom 1. Juli 1987 - IVb ZR 74/86 - BGHR BSHG § 90 Abs. 1 Vergangenheit 1 = BGHR BSHG § 91 Abs. 2 Einjahresgrenze 1). - BGH, 05.03.1986 - IVb ZR 25/85
Umfang der Überleitung eines Unterhaltsanspruchs
Auszug aus BGH, 22.06.1995 - III ZR 18/95
Aus dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 5. März 1986 (- IVb ZR 25/85 - NJW 1986, 1688) läßt sich gegen einen Übergang des Rechts, eine Erhöhung der Leibrente zu verlangen, nichts herleiten.